Schweizer Automobileigenarten Teil 1
Dringt man mit seinem nicht notwendigerweise apfelgrünen Automobil von Österreich kommend, über deutsche Autobahnen rasend und einen kurzen Ab in Vorarlberger Staatsgebiet stechend in die winterbedingt grüne Schweiz ein, so fühlt man sich der Gattung der dynamischen Autofahrer angehörend schlagartig in längst vergangene Zeiten zurückversetzt, in Zeiten nämlich, als motorisierte Kutschen das Straßenbild prägten, welche bauartbedingt nicht schneller fahren konnten als der Fahrer selbst zu gehen imstande gewesen war. Schweizer Autofahrer halten sich an sämtliche Tempolimits, mehr sogar, sie versuchen, diese offensichtlich in gegenseitigem Wettbewerb zu unterbieten.
Anpassungsfähig wie ich bin, gelang es mir binnen Minuten, mich auf die landesüblichen Sitten und Gebräuche einzustellen und zügelte meine Tempo so weit, daß mein fahrbarer Untersatz ungewohnt niedertourig vor sich hinbrummte, was jener mit einem schlagartig halbierten Benzinverbrauch dankte. Trotzdem war ich auf der Autobahn mit einer von mir persönlich abgeregelten und ebenfalls von mir persönlich konstant eingehaltenen Endgeschwindigkeit von exakt 130 km/h der Allerschnellste, sodaß ich mich auf einer Autobahnstrecke von etwa 100 km stets auf der allerlinkesten Spur befand und kein einziges mal überholt wurde, was jedoch nicht daran lag, daß ich konstant die allerlinkeste Spur blockierte.
Im Ortsgebiet wird man durch Schweizer Verkehrsteilnehmer dazu gezwungen, mit maximal 45 km/h voranzuschleichen, ein Umstand, der zwar blutdruck- und pulssenkend wirkt, jedoch eine Umstellung sämtlicher Terminplanungen verlangt, sind doch für zurückgelegte Wege höhere Zeitdauern zu veranschlagen als man dies als terminlich straff durchorganisierter Wiener gewohnt ist. So kam es - als ich Wiener Verhältnisse innewohnen habend eine bestimmte Uhrzeit anvisiert hatte, welche relativ zeitnah am vorrangegangenen Termin angesiedelt war - daß ich - um das vereinbarte Treffen pünktlich absolvieren zu können - im Ortsgebiet illegalerweise eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um schier unfaßbare 5 km/h vornahm, was überraschenderweise dazu führte, daß ein Blitzlichtgewitter aus einer am Straßenrand herumlungernden Radarbox über mich hereinbrach. Tatsächlich - in der Schweiz wird man für 55 km/h im Ortsgebiet bestraft.
Mir persönlich ist das Ablichten meines apfelgrünen Gefährtes in diesem Falle relativ egal - zwischen der Schweiz und Österreich gibt es glücklicherweise kein Strafverfolgungsabkommen, sodaß das von meinem Auto hergestellte Foto als Poster ausgefertigt und an einer Wand angebracht maximal zur Verschönerung der betreffenden Polizeiwachstube dienen kann. Allfällige zukünftige Schweizer Termine werde ich dennoch nur mehr tageweise vereinbaren.
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Vorschau: Lesen Sie in der nächsten Folge über die Eigenheiten der Schweizer was das Parkieren eines Pkw betrifft.
Anpassungsfähig wie ich bin, gelang es mir binnen Minuten, mich auf die landesüblichen Sitten und Gebräuche einzustellen und zügelte meine Tempo so weit, daß mein fahrbarer Untersatz ungewohnt niedertourig vor sich hinbrummte, was jener mit einem schlagartig halbierten Benzinverbrauch dankte. Trotzdem war ich auf der Autobahn mit einer von mir persönlich abgeregelten und ebenfalls von mir persönlich konstant eingehaltenen Endgeschwindigkeit von exakt 130 km/h der Allerschnellste, sodaß ich mich auf einer Autobahnstrecke von etwa 100 km stets auf der allerlinkesten Spur befand und kein einziges mal überholt wurde, was jedoch nicht daran lag, daß ich konstant die allerlinkeste Spur blockierte.
Im Ortsgebiet wird man durch Schweizer Verkehrsteilnehmer dazu gezwungen, mit maximal 45 km/h voranzuschleichen, ein Umstand, der zwar blutdruck- und pulssenkend wirkt, jedoch eine Umstellung sämtlicher Terminplanungen verlangt, sind doch für zurückgelegte Wege höhere Zeitdauern zu veranschlagen als man dies als terminlich straff durchorganisierter Wiener gewohnt ist. So kam es - als ich Wiener Verhältnisse innewohnen habend eine bestimmte Uhrzeit anvisiert hatte, welche relativ zeitnah am vorrangegangenen Termin angesiedelt war - daß ich - um das vereinbarte Treffen pünktlich absolvieren zu können - im Ortsgebiet illegalerweise eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um schier unfaßbare 5 km/h vornahm, was überraschenderweise dazu führte, daß ein Blitzlichtgewitter aus einer am Straßenrand herumlungernden Radarbox über mich hereinbrach. Tatsächlich - in der Schweiz wird man für 55 km/h im Ortsgebiet bestraft.
Mir persönlich ist das Ablichten meines apfelgrünen Gefährtes in diesem Falle relativ egal - zwischen der Schweiz und Österreich gibt es glücklicherweise kein Strafverfolgungsabkommen, sodaß das von meinem Auto hergestellte Foto als Poster ausgefertigt und an einer Wand angebracht maximal zur Verschönerung der betreffenden Polizeiwachstube dienen kann. Allfällige zukünftige Schweizer Termine werde ich dennoch nur mehr tageweise vereinbaren.
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Vorschau: Lesen Sie in der nächsten Folge über die Eigenheiten der Schweizer was das Parkieren eines Pkw betrifft.
derbaron - 8. Januar, 09:57
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